Die Grundsteuer soll ab 2025 sinken
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Höbrink,
die CDU-Fraktion und die UWG-Fraktion beantragen, den Hebesatz der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 wie von der Landesregierung ermöglicht differenziert festzulegen auf 790 v.H. für Wohngrundstücke und 1570 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke für die Grundsteuer A beantragen wir 672 v.H. und für die Gewerbesteuer 437 v.H. festzusetzen.
Die Sanierung der Finanzen unserer Wallfahrtsstadt Werl ist weit fortgeschritten. Wir haben durch eine konsequente Finanzpolitik in den letzten Jahren nicht nur unsere Schulden und damit unsere Zinslast erheblich abgebaut. Wir haben u.A. gleichzeitig den Instandhaltungsstau an unseren Schulen größtenteils aufgelöst, neue Kitaplätze in ausreichender Zahl geschaffen und verbessern mit unzähligen Maßnahmen wie z.B. dem ISEK an vielen Stellen in unserer Stadt das Umfeld.
Trotz aller wichtigen Investitionen sind wir in all den Jahren sparsam mit den Steuern unserer Bürger umgegangen. Wir konnten in den letzten Jahren fast immer ein besseres Ergebnis erzielen, als im Haushaltsplan vorgesehen. Dadurch haben wir die Möglichkeit bekommen, wieder eine nennenswerte Ausgleichsrücklage zu bilden. Nachdem 2020 der Ausbruch von Corona und 2022 der Überfall auf die Ukraine die Unsicherheiten für unseren Haushalt erheblich erhöht haben, mussten wir unsere Pläne, die Grundsteuern zu senken, vorerst zurückstellen. Heute haben wir durch die geschaffene Ausgleichsrücklage bei realistischen Annahmen die Möglichkeit, für die Mittelfristplanung mit einer Steuersenkung in Höhe von jährlich rund 1,5 Millionen Euro zu planen, ohne von vornherein Gefahr zu laufen, wieder von einer Haushaltssicherung bedroht zu sein.
Die Sanierung unserer Stadtfinanzen wäre nicht möglich gewesen ohne die damals notwendige Erhöhung der Grundsteuern. Zudem haben die in Werl ansässigen Unternehmen einen großen Teil zur guten Entwicklung unserer Finanzen beigetragen. Die Gewerbesteuer hat sich dank stabilem Steuersatz seit Beginn der Konsolidierung fast verdreifacht. Hielten sich früher Grundsteuer und Gewerbesteuer bei rund 8 bis 10 Millionen Euro jährlich fast die Waage, so können wir dank guter Entwicklung, wichtiger Neuansiedlungen und umsichtiger Gewerbesteuerfestsetzung heute jährlich mit rund 25 Millionen Euro Gewerbesteuern rechnen. Dafür bedanken wir uns bei Bürgern und Unternehmen.
CDU und UWG möchten mit diesem Antrag die Bürger und die Unternehmen bei der Grundsteuer um insgesamt 1,5 Mio. € jährlich entlasten. Das entspricht einer Reduzierung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer um rund 17%, in einer Zeit, in der man fast überall nur über Steuererhöhungen spricht.
Dabei sollen sowohl die Bürger als auch die Unternehmen, soweit gesetzlich möglich, in gleichem Maße entlastet werden. Das Land NRW hat dafür ab 2025 erstmals die Differenzierung der Grundsteuer ermöglicht. Wir halten das für den gerechtesten Weg. Dieser Weg ist von der Landesregierung erst vor kurzem neu geschaffen worden. Es gibt Stimmen die die differenzierte Grundsteuer für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke rechtlich stützen und Stimmen die rechtliche Bedenken dagegen vorbringen. Wir möchten diesen vom Land geschaffenen Weg gehen, da er aus unserer Sicht der einzige Weg ist, der auch die Bürger an der Entlastung bei der Grundsteuer teilhaben lässt.
Die Finanzverwaltung NRW hat veröffentlicht, dass ein Hebesatz von 939 v.H. für Wohngebäude in Summe die gleiche Gesamtsteuerbelastung bedeuten würde wie vor der Reform.
Für Nicht-Wohngrundstücke würde ein Wert von 1915 v.H. zur gleichen Gesamtbelastung führen wie bisher.
Jeder einheitliche Steuersatz, der dazwischen festgelegt wird, würde Wohngebäude in Summe zusätzlich belasten und Gewerbegrundstücke in Summe entlasten.
Wählt man keinen differenzierten Ansatz wäre für Werl ein einheitlicher Steuersatz für alle Grundstücke von 1186 v.H. insgesamt aufkommensneutral.
Da der einheitliche Satz für alle Grundstücke aber immer über dem aufkommensneutralen Steuersatz für Bürger und unter dem aufkommensneutralen Steuersatz für Unternehmen liegen würde, wäre das zwingend verbunden mit einer Mehrbelastung der Summe aller Wohngrundstücke im Vergleich zu der Summe aller Nicht-Wohngrundstücke.
Dazu käme noch, dass durch die Neubewertung jedes einzelnen Grundstücks der eine mehr und der andere weniger zahlen muss, auch wenn z.B. alle Bürger in Summe den gleichen Grundsteuerbetrag aufbringen.
Deshalb sprechen wir uns in unserem Antrag für differenzierte Grundsteuerbeträge aus. Anstelle von 939 Punkten, die für die Bürger insgesamt aufkommensneutral wären, schlagen wir 790 v.H. vor, was einer Entlastung um rund 16% entspricht.
Für den differenzierten Steuersatz für Gewerbegrundstücke hat der Gesetzgeber empfohlen, nicht mehr als das doppelte der Grundsteuer für Wohngrundstücke festzulegen.
Wir beantragen deshalb 1570 v.H. anstelle der aufkommensneutralen 1915 v.H.. Das entspricht aufgrund der Höchstgrenzenempfehlung einer Reduzierung von rund 18%.
Für die Grundsteuer A beantragen wir, den für die Aufkommensneutralität vorgegebenen Hebesatz von 672 v.H. festzusetzen.
Der Gewerbesteuersatz soll bei den bisherigen 437 v.H. beibehalten werden.
Fazit:
Die neue Grundsteuerberechnung führt in NRW fast flächendeckend dazu, dass Kommunen ihre Steuersätze erhöhen müssen, um ihr Grundsteueraufkommen beizubehalten.
Mit der durch uns beantragten Senkung des Grundsteuersatzes auf 790 v.H. werden die Bürger nicht nur in der Gesamtsumme deutlich entlastet, wir werden dadurch wahrscheinlich als eine von ganz wenigen Kommunen in NRW sogar den Grundsteuersatz leicht senken können. Nach alter Steuersystematik hätte das zu einer Senkung von bisher 800 v.H. auf rund 650 v.H. geführt.
Nach allem was bisher bekannt ist, werden wir dadurch im Grundsteuerranking für die Bürger in Nordrhein-Westfalen einen großen Schritt in Richtung des durchschnittlichen Grundsteuersatzes machen.
Wir wollen auch in Zukunft daran arbeiten, die Grundsteuer für unsere Bürger und Unternehmen kontinuierlich zu senken bis wir mindestens den Mittelwert in NRW erreicht haben.
Dafür ist es notwendig, auch weiterhin sehr sparsam mit den Steuern unserer Bürger umzugehen und nicht in eine „Alles für alle und möglichst umsonst“ Mentalität zu verfallen.
Wir werden auch weiterhin jede Ausgabe kritisch beleuchten und trotzdem notwendige und sinnvolle Investitionen tätigen, zum Beispiel in Grundstückskäufe für Wohngebiete, Gewerbeflächen oder zur Ansiedlung von Ertrag bringenden Windrädern.
Das für 2025 bisher zu erwartende Haushaltsdefizit ist kein Grund die Entlastung der Bürger zu verschieben. Es ist eine Folge hoher Gewerbe-steuereinnahmen in den Vorjahren, die mit zeitlicher Verzögerung dazu führt, dass wir weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Wir haben schon damals die Mehreinnahmen in der Ausgleichsrücklage geparkt, woraus wir jetzt die Mindereinnahmen decken. Es handelt sich somit um kein strukturelles Defizit.
Wir wissen, dass die Festlegung der differenzierten Hebesätze eventuell noch einer gewissen Rechtsunsicherheit unterliegt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Gericht anderer Meinung ist als die gesetzgebende Landesregierung. Wenn dem so sein sollte, werden wir entsprechend der neuen Lage nachsteuern.
Eine gerechte Aufteilung der Grundsteuerreduzierung auf Bürger und Unternehmen ist aus unserer Sicht jedoch nur mit den neuen, differenzierten Steuersätzen möglich. Deshalb möchten wir trotz offener Fragen genau diesen Weg gehen und Bürger und Unternehmen in gleichem Maße entlasten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Karl Wilhelm Westervoß Siegbert May
(CDU-Fraktionsvorsitzender) (UWG-Fraktionsvorsitzender)